Shopping auch mit negativem Corona-Test wieder möglich
Ab sofort kann auch wieder mit negativem Corona-Test eingekauft werden. Und das unabhängig vom Impfstatus. Das Verwaltungsgericht Mannheim sieht das Einfrieren der Alarmstufe II als „voraussichtlich rechtswidrig“ an. Noch in dieser Woche will die Landesregierung jedoch nachbessern.
Einkaufen ist bis auf Weiteres wieder mit negativem Testergebnis möglich.
Bild: Matej Kastelic AdobeStock
von Dieter Pilz
Zwischenzeitliches Aufatmen bei vielen Einzelhändlern: Mit sofortiger Wirkung hat das Verwaltungsgericht Mannheim den Zutritt zu Geschäften mit 2G gekippt. Wer also einen gültiges Schnelltest-Ergebnis vorweist, kann ungehindert und überall shoppen gehen. Genau wie vollständig Geimpfte oder Genesene. Geklagt hatte eine Geschäftsinhaberin im Ortenaukreis. Geklagt hatte die Inhaberin eines Schreibwarengeschäfts im Ortenaukreis.
Auch in anderen Bundesländern haben Verwaltungsgerichte die 2G-Regel im Einzelhandel bereits kassiert.
Landesregierung will nachschärfen
Der Hintergrund: Die Landesregierung hatte trotz sinkender Hospitalisierungsinzidenz die Alarmstufe II, die unter anderem 2G im Einzelhandel vorsieht, nicht außer Kraft gesetzt, sondern aus Sorge vor der Omikron-Variante „eingefroren“. Allerdings wurde bereits angekündigt, ein nachjustiertes Stufenmodell noch in dieser Woche in Kraft setzen zu wollen.